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   RG, 19.09.1940 - IV 113/40   

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https://dejure.org/1940,488
RG, 19.09.1940 - IV 113/40 (https://dejure.org/1940,488)
RG, Entscheidung vom 19.09.1940 - IV 113/40 (https://dejure.org/1940,488)
RG, Entscheidung vom 19. September 1940 - IV 113/40 (https://dejure.org/1940,488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Über die Behauptungs- und Beweislast für den Grund der Ehezerrüttung, wenn ein Ehegatte seine Familie verlassen und ehebrecherische Beziehungen aufgenommen, also sich so verhalten hat, daß dadurch auch eine gesunde Ehe zerstört werden konnte. 2. Über die Pflicht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 164, 361
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 05.08.1976 - VIII R 117/75

    Abfindungen für Wohnwertminderungen sind grundsätzlich keine sonstigen Einkünfte

    Bei der darüber hinausgehenden Abfindung soll es sich nach der - im übrigen nicht entscheidungserheblichen - Auffassung des VI. Senats um das Entgelt für eine Leistung i. S. von § 22 Nr. 3 EStG handeln, nach der überwiegend vom Schrifttum (s. oben) geteilten Auffassung des RFH und der früheren Rechtsprechung des BFH dagegen um eine Veräußerung bzw. einen veräußerungsähnlichen Vorgang außerhalb des Bereiches der Einkünfte (RFH-Urteil vom 11. Juli 1940 IV 113/40, RStBl 1940, 996; BFH-Urteile vom 7. Mai 1965 VI 303/64, HFR 1965, 506, und vom 6. Juli 1965 I 343/62, HFR 1965, 539).

    Der erkennende Senat stimmt daher dem RFH (Urteil IV 113/40) insoweit zu, als es veräußerungsähnliche Vorgänge (Vermögensumschichtungen) gibt, die nicht der Besteuerung unterliegen.

  • BFH, 16.12.1966 - VI R 61/66

    Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Abfindungen an Mieter wegen

    Es ist dem FG zuzugeben, daß der Reichsfinanzhof (RFH) im Urteil IV 113/40 vom 11. Juli 1940 (RStBl 1940, 996) "Entschädigungen", die ausziehende Mieter erhalten, in weitem Umfang für steuerfrei erklärt hat.

    Der Entscheidung IV 113/40 (a.a.O.) lagen möglicherweise andere Verhältnisse am Wohnungsmarkt zugrunde.

  • BGH, 06.11.1963 - V ZR 55/62
    klagten nunmehr bestreitet ( § 6 6 ZPO)- Der Kläger hat aber sein Rügerecht nach § 295 ZPO längst verloren (RGZ 164, 361, 3655 vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juli 1963, V ZR 132/61).
  • BGH, 29.05.1968 - IV ZR 580/68

    Rechtsmittel

    Damit hat das Berufungsgericht verkannt, daß die Entscheidung der Frage, ob der Kläger die Zerrüttung der Ehe überwiegend verschuldet hat, im allgemeinen eine Prüfung aller Umstände erfordert, die im Vorlauf der Ehe eine zerrüttende Wirkung gehabt haben können, und daß die wahren Ursachen der Zerrüttung zu ermitteln sind, die auch in den Tatsachen gesehen werden können, die vor einer Verzeihung oder Aussöhnung liegen (vgl. RGZ 164, 361; BGH NJW 1951, 961; LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 57; BGB-RGRK 10/11. Aufl. EheG § 48 Anm. 128-132; Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. § 48 Nr. 42-47; Palandt/Lauterbach 27. Aufl. EheG § 48 Anm. 4).
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